Der Bund stellt ab dem 1. Januar 2021 ein Investitionsprogramm mit 3 Milliarden Euro für deutsche Krankenhäuser bereit. Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll den Kliniken den Ausbau moderner Notfallkapazitäten, die Digitalisierung sowie bessere IT-Sicherheit ermöglichen. Die Bundesländer ergänzen diese Investitionsmittel mit zusätzlichen 1,3 Milliarden Euro.
Wir geben Ihnen auf dieser Seite einen ersten Überblick über die Regularien sowie Zeitleisten, sowohl für Antragstellung als auch für die Umsetzung der Fördermaßnahmen.
Werden alle Kosten durch das KHZG übernommen?
Für die Umsetzung wird beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein Krankenhauszukunftsfond eingerichtet, in dem ab 01.01.2021 die Fördergelder von 3 Mrd. Euro bereitgestellt werden. Die Förderung des Bundes deckt dabei max. 70 % der Kosten der Maßnahmen. Die restlichen 30 % müssen die Länder oder die Krankenhausträger übernehmen.
Mindestens 15 % der Fördermittel müssen Kliniken für die Verbesserung der Informationssicherheit verwenden.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Insgesamt gibt es elf Fördertatbestände im Krankenhauszukunftsgesetz, zu denen Mittel beantragt werden können:
- Fördertatbestand 1: Notaufnahme
- Fördertatbestand 2: Patientenportal
- Fördertatbestand 3: Pflege- und Behandlungsdokumentation
- Fördertatbestand 4: Entscheidungsunterstützung
- Fördertatbestand 5: Medikationsmanagement
- Fördertatbestand 6: Krankenhausinterner digitaler Leistungsprozess
- Fördertatbestand 7: Leistungsabstimmung und Cloud-Computingsysteme
- Fördertatbestand 8: Versorgungsnachweissystem Betten
- Fördertatbestand 9: Telemedizinische Netzwerke, informations- & kommunikations-technische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren
- Fördertatbestand 10: IT- und Cybersicherheit
- Fördertatbestand 11: Anpassung von Patientenzimmern bei Epidemien
Welche zeitlichen Fristen gibt es?
Gibt es eine Frist für die Umsetzung?
Konkrete Vorgabe, bis wann die einzelnen Maßnahmen zum Krankenhauszukunftsgesetz abgeschossen sein müssen, existieren nicht. Allerdings müssen Krankenhäuser ab dem 1. Januar 2025 ein Abschlag in Höhe von bis zu 2 Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall hinnehmen, sofern das Krankenhaus nicht sämtliche in § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung aufgezählten digitalen Dienste bereitstellt.
Wer hilft bei Fragen?
Zum einen finden Sie weiterführende Informationen auf den folgenden Websites.
- FAQ zum Krankenhauszukunftsgesetz beim Bundesministerium für Gesundheit
- Informationen zum KHZG beim BAS
- Aktuelle Informationen rund um das Krankenhauszukunftsgesetz beim HCM-Magazin
Darüber hinaus zeigt dieser Artikel, dass deutsche Krankenhäuser mit ihren individuellen Herausforderungen maßgeschneiderte Lösungen benötigen. Eine generelle, für jeden perfekte, Lösung gibt es nicht. Damit die richtigen Lösungen zum Einsatz kommen und die Integration neuer Strukturen ein Erfolg wird, ist einschlägiges Know-How erforderlich. Die condots GmbH ist eine Unternehmensberatung im Gesundheitswesen mit Schwerpunkt in den Bereichen Projektmanagement, klinische Prozesse und Organisationsentwicklung und hat das erforderliche Wissen, um auch Ihr Projekt erfolgreich umzusetzen.
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1 Kommentar
KHZG-Projekte, Personalmangel, Zeitdruck - Wie bekomme ich den Kopf frei? - condots GmbH · 8. Juni 2022 um 16:29
[…] im Kundenmeeting mit einem Uniklinikum, genauer gesagt mit der IT-Leitung: KHZG-Projekte auf dem Schirm, Personalmangel („Wer soll das umsetzen?“) und Zeitdruck („Aber am […]
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