Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke (Fördertatbestand 9)

Inhaltlich geht es um die Weiterentwicklung telemedizinischer Verfahren sowie die Bereitstellung entsprechender Räumlichkeiten. Der Fokus liegt auf Videosprechstunden, videogestützten Beratungen für Patientinnen und Patienten im ambulanten Bereich, Telekonsile, Telebefunde oder Datenaustausch zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen. Dazu zählen:

  • die Versendung eines elektronischen Arztbriefes
  • Übermittlung von medizinischen Dokumenten
  • ortsunabhängiger inter- und intradisziplinärer sowie inter- und intrasektioraler Austausch
  • Bereitstellung von befundrelevanten DICOM-Bilddateien, Laborwerten usw.
  • die rechtsverbindliche Unterschrift (digitale Signatur)

Die Anwendungen der Telemedizin in klinischen Einrichtungen sind elementare Werkzeuge, besonders in der aktuellen COVID19-Pandemie. Aber auch unter dem Aspekt der hohen Personalbelastung, um die medizinischen Anforderungen verbunden mit den notwendigen Prozessen sicherzustellen. Konsile, welche adhoc, unkompliziert und auch sektorenübergreifend realisiert werden können, sind heute „state of the art“.


Videosprechstunde

Gerade bei langen Anfahrtswegen oder nach Operationen können telemedizinische Leistungen eine sinnvolle Hilfe sein, hier im besonderen Fokus, die Videosprechstunde.

Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Patientinnen und Patienten dabei die weitere Behandlung am Bildschirm erläutern, den Heilungsprozess einer Operationswunde begutachten oder ein psychotherapeutisches Gespräch führen. So müssen Patientinnen und Patienten nicht für jeden Termin in die Praxis kommen.

Dabei ist die Organisation denkbar einfach: Der Arzt oder Psychotherapeut wählt einen für Telemedizin zertifizierten Videodienstanbieter aus, der einen reibungslosen und sicheren technischen Ablauf der Videosprechstunde gewährleistet. Behandler und Patient benötigen im Wesentlichen einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich.


Folgende Anforderungen müssen die Praxen zusätzlich erfüllen:

  • Die Patientin oder der Patient muss für die Videosprechstunde eine Einwilligung abgeben.
  • Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation gewährleisten.
  • Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen – wie eine normale Sprechstunde auch.
  • Der Klarname der Patientin oder des Patienten muss für die Praxis erkennbar sein.
  • Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein.

Und folgende Anforderungen müssen die Videoanbieter erfüllen:

  • Der Videodienstanbieter muss zur Telemedizin zertifiziert sein und dazu eine Selbstauskunft bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sowie beim GKV-Spitzenverband eingereicht haben. Die Praxis erhält vom gewählten Anbieter nach Vertragsschluss eine Bescheinigung, dass der Videodienst gemäß Anlage 31b zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz zertifiziert ist, sowie die Anforderungen zu den Inhalten erfüllt werden.
  • Der Videodienstanbieter muss zudem gewährleisten, dass die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist.

Wer hilft bei Fragen? 

Aufgrund der jeweils unterschiedlichen Krankenhaus- sowie Praxisinformationssysteme benötigen deutsche Krankenhäuser auf ihre individuellen Herausforderungen maßgeschneiderte Lösungen – nicht nur im Bereich der Telemedizin. Eine generelle, für jeden perfekte Lösung gibt es nicht. Damit die richtigen Lösungen zum Einsatz kommen und die Integration neuer Strukturen in die elektronische Patientenakte ein Erfolg wird, ist einschlägiges Know-How erforderlich. Die condots GmbH ist eine Unternehmensberatung im Gesundheitswesen mit Schwerpunkt in den Bereichen Projektmanagement, klinische Prozesse und Organisationsentwicklung und hat das erforderliche Wissen, um auch Ihr Projekt erfolgreich umzusetzen. 

Wenn Sie möchten, dass wir auch Sie bei Ihren Vorhaben in der Healthcare-IT unterstützen, sprechen Sie einfach Christian von condots an oder vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin

Wir freuen uns auf Sie! 

Ihr Team der #condotsGmbH – connecting the dots.


1 Kommentar

Krankenhauszukunftsgesetz: Was ist das KHZG? - condots GmbH · 18. August 2022 um 17:38

[…] Fördertatbestand 9: Telemedizinische Netzwerke, informations- & kommunikations-technische und r… […]

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