Bisher wurde dezentral der gesamte medizinische Behandlungsprozess detailliert dokumentiert und archiviert, daher gab es keine konsolidierte Patientenhistorie als Basis eines vollständigen Informationsaustausches zwischen den Behandlern. Dies führte zu Informationslücken und daraus resultierenden Doppeluntersuchungen und höhere Behandlungskosten.


Massive Unterstützung durch das Gesundheitsministerium

Seit dem 01.01.2021 bieten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, die den Zugang zu ihrer persönlichen elektronischen Gesundheitsakte ermöglicht. Die Befüllung wird von den Arztpraxen, Krankenhäusern, Therapeuten oder Apotheken durchgeführt. Dafür müssen folgende gesetzliche Voraussetzungen seit dem 01.07.2021 (in Krankenhäusern bis zum 01.01.2022) erfüllt sein:

  • eine Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI),
  • ein TI-Konnektor muss vorhanden sein und auf Version 2 upgegradet werden, um die Fachanwendung nutzen zu können,
  • das ePA-Modul des Primärherstellers muss freigeschaltet sein und
  • ein elektronischer Heilberufsausweis muss vorliegen.

Zusätzlich muss eine Einverständniserklärung des Patienten vorliegen. Darüber hinaus müssen die Daten auf Wunsch des Patienten auch wieder gelöscht werden können.


Kommt es dadurch zum gläsernen Patienten?

Ganz klare Antwort: Nein, denn Ärztinnen und Ärzte haben nicht automatisch Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Sowohl die Bereitstellung von medizinischen Daten in der ePA als auch der Zugriff auf diese bedürfen der Freigabe durch die Versicherten – unabhängig davon, ob es sich um behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker oder weitere gesetzlich geregelte, zugriffsberechtigte Leistungserbringer handelt, die in die Behandlung der Versicherten eingebunden sind. Ähnlich wie bei der Bankkarte müssen die Patientinnen und Patienten die medizinischen Daten mittels ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) freischalten. Ärztinnen und Ärzte benötigen für den Zugriff einen zweiten Schlüssel, nämlich ihren Heilberufsausweis und ebenfalls eine PIN. Die Patientinnen und Patienten allein entscheiden, welche medizinischen Anwendungen sie nutzen möchten und wer auf ihre Daten zugreifen darf. Seit 2022 gibt es die Möglichkeit über das Smartphone oder Tablet in der ePA für jedes gespeicherte Dokument einzeln oder bestimmte Kategorien festzulegen, wer darauf wie lange zugreifen kann. Technisch auf die ePA-Daten zugreifen können die zugriffsberechtigten Leistungserbringer dann über eine Schnittstelle in ihrem Praxisverwaltungssystem.


Die elektronische Patientenakte ist das Fundament des KHZG

Durch die Einführung der ePA soll die Verwaltung der Patientendaten digitalisiert und vereinfacht werden. Dies kann gerade bei Multimorbidität durch den leichteren Austausch von Diagnosen zwischen den Fachärzten zu einer vereinfachten und präziseren Diagnose führen. Anwendungen wie der Datensatz im Notfalldatenmanagement (NFDM), der elektronische Medikationsplan und elektronische Arztbriefe machen die ePA zu einem aktuellen Instrument für die Versorgung. So können Ärztinnen und Ärzte beispielsweise Unverträglichkeiten bei der Behandlung leichter berücksichtigen und Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln vorbeugen. Neben dem Patientengespräch wird sie zukünftig zur wichtigsten Informationsquelle für Anamnese, Diagnostik und Therapiefortschritt, gerade im Hinblick auf die lückenlose Rekonstruierung der Krankengeschichte. Auch die Übermittlungszeiten verkürzen sich, wenn z.B. Befunde fehlen, indem die Praxen über die Telematikinfrastruktur (TI) geschützt miteinander verbunden sind. Auch die Versicherten erhalten einen besseren Überblick über ihre Gesundheitsdaten.

Zu beachten ist, das es sich um sensible Daten handelt, dass der Datenschutz im Patientendatenschutzgesetz gewährleistet ist.


Wer hilft bei Fragen? 

Aufgrund der jeweils unterschiedlichen Krankenhaus- sowie Praxisinformationssysteme benötigen deutsche Krankenhäuser und ihre individuellen Herausforderungen maßgeschneiderte Lösungen. Eine generelle, für jeden perfekte Lösung gibt es nicht. Damit die richtigen Lösungen zu Einsatz kommen und die Integration neuer Strukturen in die elektronische Patientenakte ein Erfolg wird, ist einschlägiges Know-How erforderlich. Die condots GmbH ist eine Unternehmensberatung im Gesundheitswesen mit Schwerpunkt in den Bereichen Projektmanagement, klinische Prozesse und Organisationsentwicklung und hat das erforderliche Wissen, um auch Ihr Projekt erfolgreich umzusetzen. 

Wenn Sie möchten, dass wir auch Sie bei Ihren Vorhaben in der Healthcare-IT unterstützen, sprechen Sie einfach Christian von condots an oder vereinbaren Sie einen kostenfreien Beratungstermin

Wir freuen uns auf Sie! 

Ihr Team der #condotsGmbH – connecting the dots.